Vergleichsgutachten im Hipp-Erpressungsfall: Gift gleich zusammengesetzt, aber kein Beweis

11.06.2026


Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.

Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.

Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.

Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.

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